e-ID, Kenntnisnachweis, Luftfahrt Bundes Amt (LBA) - Keine Registrierung-Mail erhalten
In einer umfangreichen Adressabfrage, haben wir im letzten Jahr die Kontaktdaten, dabei vor allem e-Mail Adressen und Telefonnummern unserer Mitglieder abgefragt, abgeglichen und in unserer Mitgliederdatenbank, als auch in der DMFV Datenbank aktualisiert. Der DMFV (unser Verband) hat diese Daten im Frühjahr gesammelt an das LBA weitergeleitet. Mehr dazu hier - "DMFV-Mitglieder beim LBA registriert".
Die registrierten Mitglieder erhalten nun in den nächsten Tagen eine Email des Luftfahrt-Bundesamtes mit den Zugangsdaten zu ihrer EU-Registriernummer. Sollte der ein oder andere wider Erwarten keine Nachricht des LBA im Postfach finden, empfehlen wir einen Blick in den SPAM-Ordner.
Sollte auch nach Prüfung des SPAM-Ordners keine e-Mal auffindbar sein, ist hier eine Anleitung zum Login bzw. Passwort anfordern.
So kann man auch seine Mailadresse prüfen ob diese beim LBA bekannt ist ohne eine Registrierungsmail.
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Klickt bitte auf https://exam.lba-openuav.de
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Klickt auf „Passwort vergessen“
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Gebt als Benutzername Eure zuletzt bei uns gemeldete Mailadresse an.
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Nach dem Absenden wird Euch eine Mail zugesendet.
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Klickt in der erhaltenen Mail auf den angezeigten Link.
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Vergebt ein Passwort und klickt auf „zurücksetzen“.
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Nun könnt Ihr Euch mit Eurer Mailadresse und Eurem gewählten Passwort anmelden.
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Auf der folgenden Seite wird Euch nun die eID (UAS-Betreiber-Nummer) angezeigt. Die UAS-Betreiber-Nummer muss nun auf all Euren Flugmodellen und Drohnen vermerkt werden und ersetzt das bisher notwendige Adressschild. Die eID muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein und kann per Aufkleber oder Filzstift vermerkt werden. Außerdem muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, sondern kann beispielsweise auch unter der Kabinenhaube angebracht werden. Die letzten drei Stellen der eID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss. Die UAS-Betreiber-Nummer (eID) ist nicht zu verwechseln mit der Fernpiloten-ID. Diese dient der internen Verwaltung beim LBA und wird nicht benötigt. Beachtet bitte auch die Hinweise im grünen Kasten auf der LBA-Website.
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Noch ein Hinweis: Weiter unten auf der angezeigten Seite habt Ihr die Möglichkeit, den Kompetenznachweis A1/A3 zu absolvieren. Dieser Kompetenznachweis ist für unsere Mitglieder nicht erforderlich, sofern der Flugbetrieb zu Hobby- und Freizeitzwecken und im Inland stattfindet. Verbandsmitglieder sind berechtigt, ihre Fluggeräte nach nationalem Luftrecht weiter zu betreiben. Weiter gültig bleibt für diese Mitglieder auch der Kenntnisnachweis, wie er seit 2017 in LuftVo §21a gefordert ist.