Modellflug seit dem 09 Mai 2020 wieder möglich
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Diese Lockerung der Covid19-Beschränkungen bedeutet jedoch nicht, dass von Beginn an ein Vereinsleben in gewohntem Umfang stattfinden darf. Die Nutzung der Sportstätten darf jeweils nur für Trainingszwecke von Individualsportlern erfolgen. Auch ein Wettkampfgeschehen und die Nutzung von Vereinsgastronomie und Versammlungsräumen bleibt bis auf Weiteres untersagt.
Bund und Länder haben die dauerhafte Aufhebung der Maßnahmen an eine Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen in Landkreisen und kreisfreien Städten gekoppelt. Bei Überschreiten dieser Grenze greift umgehend ein konsequentes Beschränkungskonzept.
Der DMFV hat für den Wiedereinstieg einen Handlungsleitfaden entwickelt, der die wichtigsten Hinweise zur Einhaltung von Hygienerichtlinien und Kontaktbeschränkungen bei der Nutzung der Vereinsanlage beinhaltet. Der DMFV orientiert sich hierbei am Positionspapier des Deutschen Olympischen Sportbundes und an den Beschlüssen der Sportministerkonferenz.
Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass es sich hierbei nur um Empfehlungen des DMFV handelt. Eine Gewähr, dass diese den örtlichen Anforderungen der zuständigen Behörden entsprechen, kann seitens des Verbandes nicht gegeben werden.